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Lenkerschutz
Einzigartiger Versicherungsschutz!
Versichert sind Personenschäden des berechtigten Lenkers, die durch einen Unfall beim Lenken des versicherten Fahrzeuges entstanden sind.
Der Lenkerschutz leistet, wenn kein anderer zahlt!
- Immer dann, wenn andere nicht oder nur teilweise zum Schadenersatz verpflichtet sind.
- Wenn der Sozialversicherer nicht oder nur teilweise zahlt.
Wir leisten bis zu einer Versicherungssumme von 1 Mio. Euro für
- Unterhaltsansprüche
- Verdienstentgang
- Pflegekosten
- Kosten einer Haushaltshilfe (maximal bis EUR 50,--/Tag und EUR 5.000,-- insgesamt)
- Heilungskosten
- Unfallbedingte Umbaukosten für Wohnung oder Haus (maximal bis EUR 50.000,--)
- Schmerzengeld nach einem stationären Krankenhausaufenthalt
(ausgenommen Angehörigenschmerzengeld)
- Begräbniskosten
Wir schließen eine Versicherungslücke am österreichischen Markt
Leistung sogar bei Eigenverschulden des Lenkers!
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Flugblatt
Lenkerschutz
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